Einführung in die obligatorische Mediation

Mit den Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes ist die Anrufung eines Mediators zu einem obligatorischen Klagegrund (dava şartı) geworden, bevor eine Klage für viele Arbeitsstreitigkeiten eingereicht wird.

Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Abfindung, Kündigungsentschädigung, Überstundenvergütung, unbezahltes Gehalt und Wiedereinstellungsklagen (işe iade).

Das Hauptziel dieses Systems besteht darin, die hohe Belastung der Arbeitsgerichte zu verringern und Streitigkeiten schnell, gütlich und mit geringerem Aufwand beizulegen.

Verfahrensschritte der Bewerbung

Der Arbeitnehmer oder sein Anwalt wendet sich an das Mediationsbüro am Gerichtsgebäude, an dem sich die Gegenpartei (Arbeitgeber) befindet oder an dem die Arbeit verrichtet wurde.

Das Büro weist zufällig einen offiziellen Mediator aus dem Register zu. Der Mediator kontaktiert dann beide Parteien, um ein gemeinsames Treffen zu vereinbaren, das persönlich oder per Telekonferenz stattfinden kann.

Das Mediationsverfahren muss in der Regel innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein, mit einer möglichen Verlängerung um eine Woche in Ausnahmefällen.

Rechtliche Folgen einer Einigung

Erreichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Verhandlungen eine Einigung, wird ein endgültiges Mediationsprotokoll entworfen und von allen Parteien und dem Mediator unterzeichnet.

Dieses unterzeichnete Protokoll hat die rechtliche Kraft eines Gerichtsurteils (ilam). Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Betrag nicht zahlt, kann der Arbeitnehmer direkt Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, ohne eine Klage einreichen zu müssen.

Sobald eine Streitigkeit durch Mediation beigelegt ist, kann der Arbeitnehmer in Zukunft keine Klage für dieselben Ansprüche einreichen.

Was passiert im Falle einer Nichteinigung?

Können die Parteien keine gemeinsame Basis finden, entwirft der Mediator ein 'Nichteinigungs-Schlussprotokoll' (anlaşamama son tutanağı).

Der Kläger muss das Original oder eine E-Signatur-Kopie dieses Protokolls seiner Petition beifügen, wenn er eine formelle Klage beim Arbeitsgericht einreicht. Ohne dieses Dokument wird das Gericht den Fall aus verfahrensrechtlichen Gründen abweisen.

Offizielle Quellen